Mindestsicherung & Flüchtlinge.

In der Mitte angekommen

Seit 2010 gibt es in Österreich die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“. Viele Mythen ranken sich um sie. Ein Blick auf das statistische Zahlenwerk und Gespräche mit einer Mitarbeiterin des Sozialministeriums und einem Experten der Armutskonferenz schaffen Klarheit.

„Egal wo man politisch steht ... wer arbeitet, muss am Ende des Monats deutlich mehr haben als der, der es nicht tut.“ Dieser Spruch animiert offenbar nicht zur Diskussion über Erben großer Reichtümer und auch nicht über Spekulanten. Er regt vielmehr zur Debatte über Bezieher der Mindestsicherung an. Auf Facebook wurde er mehr als 90.000-mal geteilt - ein Spitzenwert. „Wie verrückt ist dieser Staat eigentlich? Ist Arbeit eigentlich strafbar?“, schreibt ein anderer notorischer Facebook-„Aufklärer“. Sein Vergleich von Mindestsicherungsbeziehern und Arbeitern wurde über 18.000-mal geteilt.

Ein Wort, das in diesem Zusammenhang oft genannt wird, ist die „soziale Hängematte“. Der Vorwurf lautet: Tachinierer (Nichtstuer) und „Asylanten“ (hier gemeint: anerkannte Flüchtlinge) nützen dauerhaft das Sozialsystem aus. Liest man solche Postings, könnte man meinen, es gibt Menschen, die ohne jede Überprüfung ihr Leben lang gut 800 Euro monatlich bezahlt bekommen - und zwar ohne Grund und ohne irgendeine Form von Leistung zu erbringen. Das ist nicht der Fall.

Ein 125stel des Budgets

Im September 2014 haben 184.298 Menschen in Österreich Leistungen aus dem Topf der „bedarfsorientierten Mindestsicherung“ erhalten, wie sie laut Gesetz heißt. Im Jahr 2013 wurden österreichweit knapp 600 Millionen Euro ausbezahlt. Für das gesamte Budget Österreichs waren im selben Jahr 75 Milliarden Euro vorgesehen. Die Mindestsicherung macht davon ein 125stel aus oder 0,8 Prozent. 2012 gab der Staat im Vergleich dazu fast 900 Millionen Euro für Freizeitgestaltung und Sport aus und für den Bereich Kultur 1,8 Milliarden Euro.

Die maximale Auszahlung beträgt im Monat 827,82 Euro für alleinstehende Personen und Alleinerzieher. Paare bekommen höchstens 1.241,73 Euro. Bei diesen Summen ist der Wohnkostenanteil schon dabei - er beträgt 207 Euro für Alleinstehende, für Paare (insgesamt) 310 Euro.

Armut als weibliches Problem

Übers ganze Jahr hinweg gesehen haben 2013 94.900 Frauen, 79.230 Männer und 64.260 Kinder Mindestsicherung bezogen. Unter den Frauen befanden sich viele Alleinerzieherinnen, aber auch Frauen ohne Pensionsanspruch und Arbeitnehmerinnen in Teilzeit, die ihr Gehalt aufstocken müssen. Oft sind Mehrfachbelastungen vorhanden.

Im Schnitt 300 Euro pro Person

Die erste entscheidende Einschränkung: Die durchschnittliche Höhe der in Österreich ausbezahlten Mindestsicherung beträgt nicht 828 Euro - das wäre das Maximum -, sondern laut der Österreichischen Armutskonferenz nur rund 300 Euro. Das Sozialministerium ergänzt: 520 Euro sind es im Schnitt pro Haushalt. Denn wer auch aus anderen Quellen Geld bezieht (und das sind 75 Prozent), etwa weil er oder sie Teilzeit arbeitet, vom AMS Geld bekommt oder andere Sozialleistungen wie Kinderbetreuungsgeld erhält, bekommt entsprechend weniger. Das muss man immer mitbedenken, wenn von der Gesamtzahl der Bezieher die Rede ist.

„Noch“ arbeitsfähig

Weiter zum nächsten Punkt: Alles Faulenzer? 27 Prozent der Bezieher sind Kinder, sechs Prozent Menschen im Pensionsalter, die keine Pensionsberechtigung haben. Viele andere können laut Sozialministerium ihre Arbeitskraft „nicht einsetzen“. Das betrifft etwa pflegende Angehörige, Mütter mit Kleinkindern und psychisch oder körperlich Kranke. Dann gibt es noch Mindestsicherungsbezieher, die zwar arbeiten gehen, aber trotzdem zu wenig verdienen, um davon leben zu können. Sie finden etwa nur einen Teilzeitjob oder werden schlicht und einfach zu schlecht bezahlt - Stichwort „working poor“. Insgesamt sind rund 40 Prozent der Bezieher beim AMS als arbeitslos gemeldet.

Und: Im Durchschnitt erhält ein Bezieher Leistungen aus dem Mindestsicherungstopf für acht Monate, also nicht ein halbes Leben lang. Martin Schenk von der Armutskonferenz sieht in der kurzen Verweildauer ein Indiz dafür, dass die alten Bilder der Armut aus den 80er Jahren nicht mehr stimmen.

Abrutschen aus der Mittelschicht

Auch wer immer wieder in Beschäftigungsverhältnissen steht, braucht zwischendurch Unterstützung. Sprich: Menschen aus der unteren Mittelschicht rutschen ab. Immer mehr Arbeitnehmer werden nur für einzelne Projekte eingestellt und dann wieder fallengelassen. Das Stichwort dazu lautet „prekäre Arbeitsverhältnisse“.

Das heißt, so Schenk, man könne kein Gegensatzpaar „Arbeiter“ gegen „Mindestsicherungsbezieher“ konstruieren. Das sind dieselben Menschen. Sie pendeln hin und her. Und: Ein überwiegender Großteil der Bezieher kann keine Ausbildung über die Pflichtschule hinaus vorweisen.

Der „Normalfall“ kommt nur selten vor

Der Fall, von dem in allen möglichen Vergleichen ständig die Rede ist, kommt nur selten vor: Personen, die zur Gänze von der Mindestsicherung leben, arbeitsfähig, aber arbeitslos sind, machen lediglich 8,4 Prozent der Bezugsberechtigten aus. Das sind 15.400 Menschen - oder rund 0,18 Prozent der österreichischen Bevölkerung. Sie gelten als „arbeitsfähig“ - und leiden häufig unter massiven gesundheitlichen Einschränkungen. Etwa jemand, der nur drei Stunden pro Tag stehend, dann sitzend arbeiten kann oder auf ähnliche Weise nicht voll einsatzfähig ist. Solche Einschränkungen wirken erschwerend auf dem Arbeitsmarkt, zusätzlich zur mangelnden Ausbildung.

Ein Beispiel für jemanden mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist Franz. Den gut ausgebildeten Kaufmann und Exportprofi erfasste im Alter von 51 Jahren eine Kündigungswelle. In seinem Alter ist es nicht leicht, einen Job zu finden. 800 Bewerbungen hat er geschrieben - ohne Erfolg. Franz wurde schwer depressiv und leidet unter Panikattacken. Er wird schnell müde, fühlt sich rasch erschöpft und hat eine kürzere Aufmerksamkeitsspanne als früher. Er bezieht Mindestsicherung. Gemeinsam mit ehrenamtlichen Helfern macht Franz Fortschritte. Aber von einer vollen Einsatzfähigkeit in einem anstrengenden Job ist er weit entfernt.

„Die sind eh reich“

Und Franz ist nicht reich. Das muss dazugesagt werden - denn oft wird fälschlich angenommen, dass der sprichwörtliche Porsche-Fahrer Mindestsicherung beziehen kann, wenn er plötzlich nicht mehr arbeiten „will“. Das ist unrichtig. Alles, was über 4.140 Euro an Erspartem oder sonstigem Vermögen hinausgeht, muss verwertet werden. Das betrifft Lebensversicherungen und Bausparverträge genauso wie Autos und vieles mehr.

Ausgenommen sind nur die Eigentumswohnungen und das Haus, in dem man lebt, bzw. die Einrichtung. Aber auch hier schreibt sich das Amt ins Grundbuch, wenn länger als sechs Monate Mindestsicherung bezogen wird. Werden die Wohnung oder das Haus vererbt oder verkauft, holt sich die öffentliche Hand das Geld zurück.

Ein Stadt-Land-Gefälle

Das ist einer der Gründe dafür, warum am Land weniger Mindestsicherung bezogen wird als in der Stadt: Hausbesitzer darben lieber weit unter der Armutsgrenze vor sich hin, als ihr Haus zu belasten. Oft wird der Vorwurf geäußert, dass in Wien mehr Mindestsicherung bezogen wird als in anderen Bundesländern. Schenk von der Armutskonferenz liegen erstmals Stadt-Land-Analysen vor. Und demnach ist es insgesamt so - auch innerhalb der Länder -, dass in Städten mehr Mindestsicherung bezogen wird als auf dem Land. Das ist kein Wien-Phänomen.

Vier Euro für die Hängematte

Und zum Thema Wohnen: Wer eine Wohnung mietet, bekommt als Alleinstehender im Rahmen der Mindestsicherung 207 Euro zur Verfügung gestellt. Gibt man diesen Wert bei Immobilien.net als Höchstbetrag für eine Mietwohnung in Wien ein, bekommt man in Wien lediglich zwei Tiefgaragenplätze als Ergebnis ausgespuckt.

Das günstigste Wohnobjekt ist eine „preisgünstige Pendlerwohnung“ um 330 Euro mit einer 1,63 Quadratmeter großen Kochnische. Bad und Klo sind zusammen 2,63 Quadratmeter groß. Ein guter Teil der Mindestsicherung geht fürs Wohnen drauf, die 207 Euro, die bei einem Single dafür vorgesehen sind, dürften kaum jemandem reichen. Manche Bundesländer springen hier helfend ein, andere nicht.

Laut Armutskonferenz bleiben jemandem, der von 828 Euro im Monat leben muss, nach Abzug aller Fixkosten pro Tag im Schnitt rund vier Euro übrig für Essen und alle sonstigen Güter des täglichen Bedarfs. Es sind also vier Euro, mit denen man es sich pro Tag in der „sozialen Hängematte“ gemütlich machen kann.

Die Missbrauchsangst

So viel zu jenen, die zu Recht Mindestsicherung beziehen. Aber ständig ist vom „Sozialbetrug“ die Rede. Dieser Betrug ist nicht so leicht zu bewerkstelligen wie allgemein gedacht. Mindestsicherungsexpertin Ulrike Neufang vom Sozialministerium sagt, dass die Überprüfung durch die Bundesländer schon vor dem ersten Bezug rigoros ist: Einsicht in Kontoauszüge der letzten drei bis sechs Monate, Feststellung von Nebeneinkommen, Einsicht in Mietverträge und ins Grundbuch, etwaige Versicherungen, Kfz-Besitz und vieles mehr.

Eine Studie belegt, dass es nur gegen 0,8 Prozent der arbeitslos gemeldeten Mindestsicherungsbezieher zum untersuchten Zeitpunkt vom AMS eine Sanktion wegen Arbeitsunwilligkeit gab. Wer lügt, bezahlt bis zu 4.000 Euro Strafe. In Niederösterreich wird bei 0,6 Prozent der Kontrollen anlässlich von Hausbesuchen ein widerrechtlicher Bezug festgestellt (2013).

Keine Budgetrettung in Sicht

Es gibt Behörden, die dafür bekannt sind, ganz besonders häufig, genau und streng zu überprüfen. Hier werden Werte von bis zu 2,8 Prozent von widerrechtlichem Bezug festgestellt. Widerrechtlicher Bezug heißt nicht, dass alle, bei denen er festgestellt wird, Betrüger sind. Das betrifft genauso jene, die sich bei den Angaben vertan haben - oder bei denen die Behörde zu viel berechnet hat.

Selbst wenn man großzügig rechnet und fünf Prozent der Bezüge als widerrechtlich annimmt - das Einsparungspotenzial entspricht dann laut Armutskonferenz einem Anteil von 0,032 Prozent an den Gesamtsozialausgaben Österreichs. Oder 0,37 Prozent der Verluste, die die Hypo-„Bad Bank“ Heta allein im Jahr 2014 anhäufte. Missbrauch ist ärgerlich, aber selbst wenn man ihn komplett unterbinden könnte: Das Sozialbudget wäre dadurch nicht gerettet - ganz abgesehen davon, dass mit dem Geld die Länderbudgets und nicht das Budget des Bundes entlastet würde.

Und die „Asylanten“?

Bleibt die beliebteste Behauptung: Dass ein Großteil der Bezieher von Mindestsicherung „Asylanten“ sind. Asylwerber sind ohnehin nicht bezugsberechtigt - sondern nur anerkannte Flüchtlinge. Dem Bund liegen keine Zahlen vor, wie viel Prozent der Bezieher Flüchtlinge sind. Überhaupt sei die Datenlage „lausig“, sagt Expertin Neufang. Tatsächlich konnten auf ORF.at-Anfrage Tirol, Kärnten und das Burgenland keine Zahlen liefern - weil sie nicht erhoben werden.

Einige Zahlen wurden ORF.at jedoch zur Verfügung gestellt - und sie lassen erstmals eine realistische Größenordnung erahnen. In der Steiermark waren im April 4,6 Prozent der Bezieher Flüchtlinge (795 Personen), in Salzburg 17,5 Prozent (1.450), in Niederösterreich im Mai 14 Prozent (2.195), in Oberösterreich im ersten Quartal 2015 17 Prozent (2.647), in Vorarlberg im April 2015 21,2 Prozent (1.285 Personen - allerdings nicht nur anerkannte Flüchtliche, sondern inklusive subsidiär Schutzbedürftige - eine Sonderform). Für Wien gibt es nur die Zahl für das Gesamtjahr 2014: 8,3 Prozent (13.331 auf das ganze Jahr verteilt - also in einem einzelnen Monat nie so viele).

Keine Sonderregeln für Flüchtlinge

Rechnet man diese Zahlen großzügig im Verhältnis hoch, müssten maximal um die 14 Prozent der Mindestsicherungsbezieher Flüchtlinge sein. Zur Erinnerung: 600 Millionen Euro wurden für die gesamte Mindestsicherung im Jahr 2013 ausgegeben.

Eines ist jedenfalls sicher: Für Flüchtlinge gelten, was den Bezug der Mindestsicherung betrifft, dieselben strengen Regeln wie für Österreicher. Wer AMS-Termine sausen lässt oder sich nicht für Jobs bewirbt oder bei Schulungen nicht auftaucht, dem werden Zahlungen gestrichen. Und natürlich darf auch bei ihnen kein Vermögen über die 4.140 Euro hinaus vorhanden sein.

Kein leichtes Spiel auf dem Arbeitsmarkt

Dabei haben es die AMS-Stellen nicht mit einer leichten Zielgruppe zu tun. Neufang spricht von „multiplen Problemlagen“: „Diese Menschen haben viel hinter sich, sie haben schwierige Karrieren aufzuweisen. Sie haben gesundheitliche Einschränkungen und sind schlecht ausgebildet.“ Trotzdem werde es durch die Mindestsicherung und ihre Begleitmaßnahmen ermöglicht, 22.000 Menschen pro Jahr aus lange andauerndem Bezug wieder zurück ins Berufsleben zu führen.

Mehr für Arbeit, nicht weniger Mindestsicherung

Um zurück zum Ausgangszitat zu kommen: „Egal wo man politisch steht... wer arbeitet muss am Ende des Monats deutlich mehr haben, als der der es nicht tut.“ Auf Facebook führt das Zitat meist zur Forderung, dass Mindestsicherungsbezieher noch weniger Geld bekommen sollten.

Viel naheliegender wäre es doch, meint Expertin Neufang vom Sozialministerium, eine faire Entlohnung von Arbeit und faire Anstellungsverhältnisse zu fordern. Der Skandal sind nicht die 828 Euro im Monat für Bezieher der Mindestsicherung. Der Skandal ist, dass es Menschen gibt, die für ihre Arbeit nur einen so geringen Lohn bekommen.


Simon Hadler, ORF.at


Links:

·      Häufig gestellte Fragen zur Mindestsicherung (Sozialministerium)

·      Regeln für Mindestsicherung (Arbeiterkammer)

·      Aktuelle Studie zur Mindestsicherung (Sozialministerium)

·      Zahlen und Daten zur Mindestsicherung (Statistik Austria)

·      Armutskonferenz

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